Der Zweckverband als öffentlich-rechtliche Organisationsform ermöglicht die Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften.
Die aktuelle Verbandssatzung ist unter folgendem Link zu finden: Verbandssatzung, Stand: 02.11.2023
Finanzierung
Die Grundfinanzierung des Zweckverbandes erfolgt mittels einer Umlage, die von den Verbandsmitgliedern getragen wird.
Die Stiftung Bayerischer Naturschutzfonds engagiert sich darüber hinaus nach den Richtlinien des Förderprogrammes „Lebensraum Donaumoos“. Sie fördert maßgeblich den Grunderwerb sowie das Projektmanagement und ermöglicht hierdurch die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Donaumoos.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, fördert zudem Projekte, die sich mit dem Moorkörperschutz, dem Arten- und Biotopschutz, dem Hochwasserschutz und der Landwirtschaft befassen.
Organisation
Die Mitglieder des Donaumoos-Zweckverbands, des beratenden Fachbeirats sowie der Fördergeber sind in folgendem Diagramm dargestellt:
Vorsitzender
Landrat Peter von der Grün
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a. d. Donau
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